Tarife, Finanzierungshilfen

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Finanzierungshilfen

Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Allenfalls sind diese (teilweise) gedeckt durch Ihre freiwillige Zusatz-Versicherung. Besteht eine solche Zusatzversicherung, übernehmen die Krankenversicherer einen Teil der Aufwendungen.

Hilflosenentschädigung

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf Hilf­losen­entschädigung der AHV hat, wer alle diese Voraus­setzungen erfüllt:

  • Bezug einer Alters­rente oder Ergänzungs­leistungen
  • Wohnsitz und tat­sächlicher Auf­ent­halt in der Schweiz
  • seit mindestens einem Jahr ununter­brochene Hilf­losigkeit mittleren oder schweren Grades – oder mindestens leichten Grades bei Betreu­ung zu Hause

Die AHV kennt 3 Stufen von Hilf­losigkeit: leicht, mittel, schwer. Entscheidend ist, wie viel Hilfe jemand benötigt für:

  • Ankleiden oder Auskleiden
  • Aufstehen, Hin­setzen («Absitzen»), Hin­legen («Abliegen»)
  • Essen
  • Körper­pflege
  • Toiletten­gang
  • Fort­bewegung, Kontakt mit der Um­welt

Vorgehen

Für Hilf­losen­entschädigung braucht es eine Anmeldung bei der IV-Stelle im Wohn­sitz­kanton. Sie klärt ab, ob es sich um eine leichte, mittlere oder schwere Hilf­losigkeit handelt. Eine Rechts­vertreterin oder ein Rechts­vertreter kann die Anmeldung stell­vertretend unter­schreiben und zusammen mit einer Voll­macht einreichen.

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates

Ergänzungsleistungen haben den Zweck, AHV/ IV Rentnern, die in finanziell bescheidenden Verhältnissen leben, den Existenzbedarf zu sichern und die Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten im Alter oder bei Invalidität zu gewährleisten (Krankheits- und Behinderungskosten)

Man unterscheidet zwei Kategorien

• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Weiter Informationen und Anmeldeformulare zu Hilflosenentschädigung und Egänzungsleistung finden Sie unter:  

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel.: 044 448 50 00

SVA Direktlink

Weitere Hilfe bei Fragen zu finanziellen Angelegenheiten finden Sie bei der jeweiligen Anlaufstelle Alter in Ihrer Wohngemeinde. Link oder bei
Pro Senectute Dienstleistungszentrum Oberland
Bahnhofstrasse 182
8620 Wetzikon
Tel.: 058 451 53 40

Pro Senectute Direktlink