Tarife, Finanzierungshilfen
«Aktuelle Tarifliste der Spitex Bachtel:»
Finanzierungshilfen
Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Allenfalls sind diese (teilweise) gedeckt durch Ihre freiwillige Zusatz-Versicherung. Besteht eine solche Zusatzversicherung, übernehmen die Krankenversicherer einen Teil der Aufwendungen.
Hilflosenentschädigung
Wer hat Anspruch?
Voraussetzungen
Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV hat, wer alle diese Voraussetzungen erfüllt:
- Bezug einer Altersrente oder Ergänzungsleistungen
- Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz
- seit mindestens einem Jahr ununterbrochene Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades – oder mindestens leichten Grades bei Betreuung zu Hause
Die AHV kennt 3 Stufen von Hilflosigkeit: leicht, mittel, schwer. Entscheidend ist, wie viel Hilfe jemand benötigt für:
- Ankleiden oder Auskleiden
- Aufstehen, Hinsetzen («Absitzen»), Hinlegen («Abliegen»)
- Essen
- Körperpflege
- Toilettengang
- Fortbewegung, Kontakt mit der Umwelt
Vorgehen
Für Hilflosenentschädigung braucht es eine Anmeldung bei der IV-Stelle im Wohnsitzkanton. Sie klärt ab, ob es sich um eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosigkeit handelt. Eine Rechtsvertreterin oder ein Rechtsvertreter kann die Anmeldung stellvertretend unterschreiben und zusammen mit einer Vollmacht einreichen.
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates
Ergänzungsleistungen haben den Zweck, AHV/ IV Rentnern, die in finanziell bescheidenden Verhältnissen leben, den Existenzbedarf zu sichern und die Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten im Alter oder bei Invalidität zu gewährleisten (Krankheits- und Behinderungskosten)
Man unterscheidet zwei Kategorien
• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Weiter Informationen und Anmeldeformulare zu Hilflosenentschädigung und Egänzungsleistung finden Sie unter:
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel.: 044 448 50 00
Weitere Hilfe bei Fragen zu finanziellen Angelegenheiten finden Sie bei der jeweiligen Anlaufstelle Alter in Ihrer Wohngemeinde. Link oder bei
Pro Senectute Dienstleistungszentrum Oberland
Bahnhofstrasse 182
8620 Wetzikon
Tel.: 058 451 53 40